Brandschutzhelferausbildung und Fortbildungen nach §10 ArbSchG
Sicherheit gestärkt
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 aus – direkt vor Ort, praxisnah & rechtssicher. Für mehr Sicherheit & schnelle Reaktion im Notfall – mit erfahrenen Ausbildern.
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Die Grundlage
In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicher zu stellen. Hierbei sieht das Arbeits-Schutzgesetz (ArbSchG) auch die Vorbereitung für Notfälle wie z.B.: einen Brandfall oder eine Gebäuderäumung vor. Neben der Unterweisung aller Beschäftigten ist insbesondere auch eine besondere Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden für eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten vorgesehen. Die Ausbildung (nach ASR A2.2) dieser befähigten Brandschutzhelfer übernehmen wir gerne für Sie. Die Schulung in Theorie und Praxis kann als Seminar bei Ihnen vor Ort (In-House-Lösung) durchgeführt werden. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird bei uns von erfahrenen Ausbilder(n) durchgeführt.
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Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Brandursachen/Brandbeispiele
- Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen
- Brandgefahren, Brandursachen, Baulicher Brandschutz
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Betriebliche Brandschutz-organisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 (Teil A‑C)
- Alarmierungswege und Alarmierungsmittel
- Brandschutzeinrichtungen in Ihrem Betrieb
- Sicherstellung der Fluchtwege
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung”
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Funktion und Wirkungsweise von Feuerlösch-einrichtungen
- Die verschiedenen Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
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Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauchgase und Atemgifte
- Thermische Gefährdungen
- Mechanische Gefährdungen
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Verhalten im Brandfall
- Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
- Alarmierung Eventuell besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (nach Bedarf)
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Praxis — Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
- Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
- Alarmierung Eventuell besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (nach Bedarf)
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Ablauf und Durchführung
Die Ausbildung kann flexibel und direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Unsere erfahrenen Ausbilder passen Inhalte und Ablauf individuell an Ihre Gegebenheiten an – ob Bürogebäude, Produktionsstätte, Schule oder Pflegeeinrichtung.
Dauer der Schulung: ca. 4 Stunden
Teilnehmerzahl: nach Absprache
Ort: Inhouse oder externe Schulungsräume